Informationsserie
Nr. 1 von 5


Seit unseren ersten Informationen über das öffentliche Auftragswesen im Juli 2023 haben sich viele von Ihnen an uns gewandt. Sie hatten die Gelegenheit, Ihre Fragen zu stellen und unsere Online-Lösung für den einfachen Kauf von Produkten, die durch Ausschreibungen vergeben wurden, kennenzulernen.

Um möglichst genau zu informieren, haben wir eine Reihe von E-Mails erstellt, die in fünf grosse Themenbereiche unterteilt sind. Die Themen und ihr Inhalt entstanden auf der Grundlage der am häufigsten gestellten Fragen von ARTISET-Mitgliedern und CADHOM-Kunden.

Die Antworten auf diese Fragen sind das Ergebnis der Zusammenarbeit von zwei auf öffentliche Aufträge spezialisierten Anwaltskanzleien.

Hiernach die erste Information, welche auf folgende Frage antwortet: Das öffentliche Beschaffungswesen – Was ist das ?

Was regelt und was bezweckt das schweizerische Vergaberecht?


Das Vergaberecht (auch Beschaffungs- oder Submissionsrecht) regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch Auftraggeberinnen, die dem Vergaberecht unterstellt sind.

Das Vergaberecht bezweckt, dass öffentliche Mittel wirtschaftlich und nachhaltig eingesetzt werden, dass Vergabeverfahren transparent durchgeführt werden, die Anbieter gleichbehandelt und der Wettbewerb unter den Anbietern gefördert wird.

Welches sind die wichtigsten Rechtsgrundlagen im Bereich des Vergaberechts?


Das Schweizer Gesetzgebung im Bereich des Vergaberechts beruht auf internationalen Abkommen. Im Vordergrund stehen das revidierte Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen der WTO (Government Procurement Agreement bzw. GPA) und das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens (BA CH-EU). Mit diesen Abkommen hat sich die Schweiz verpflichtet, gewisse öffentliche Aufträge auf Bundes-, kantonaler und kommunaler Ebene im Rahmen von Ausschreibungsverfahren zu vergeben. Diese internationalen Verpflichtungen der Schweiz werden auf Stufe Bund und Kantone mittels je eigener Erlasse umgesetzt und um zusätzliche Regeln ergänzt.

Auf Bundesebene, d.h. für öffentliche Aufträge von Bundesvergabestellen, gilt das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB). Für Mitglieder von ARTISET massgeblich ist die kantonale Gesetzgebung, allen voran die revidierte Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB). Die IVöB kommt auf Auftragsvergaben im kantonalen und kommunalen Bereich zur Anwendung. Die IVöB wird mittels kantonaler Ausführungserlasse in einzelnen Aspekten, etwa was Ausnahmeregelungen angeht, konkretisiert und ergänzt.

Was brachte die Vergaberechtsrevision von 2019?


Mit der im Jahr 2019 erfolgten schweizweiten Revision des Beschaffungsrechts wurden nicht nur die erwähnten internationalen Verpflichtungen umgesetzt, sondern auch das BöB und die IVöB weitgehend harmonisiert. Mit der Revision sind zugleich die meisten Unterschiede zwischen den früheren kantonalen Beschaffungsgesetzen weggefallen. Mit Inkrafttreten von BöB und IVöB gelten somit schweizweit weitgehend vereinheitliche Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Die verbleibenden Unterschiede sind untergeordneter Natur und betreffen etwa Ausnahmeregelungen, Publikationsvorschriften oder Bedingungen für die Teilnahme an Vergabeverfahren.

Gilt die revidierte IVöB bereits in allen Kantonen?


Einzelne Kantone haben die revidierte IVöB noch nicht in Kraft gesetzt. In diesen Kantonen gelten nach wie vor die frühere Fassung der IVöB aus dem Jahr 1994 bzw. 2001 und die dazugehörigen kantonalen Submissionserlasse. Das alte Recht kommt aktuell (März 2024) noch in den Kantonen Genf, Tessin, Jura, Bern, Appenzell Ausserrhoden, Obwalden und Nidwalden zur Anwendung. Die meisten dieser Kantone dürften die (revidierte) IVöB in den kommenden 2-3 Jahren in Kraft setzen. Eine aktuelle Übersicht über die Beitrittsprozesse der Kantone findet sich hier. Dieses Merkblatt orientiert sich an der revidierten IVöB.

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